Das „Drei-Säulen-Modell“
Die neue Reifeprüfung besteht aus dem verpflichtenden Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion)“, den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und den (2 bzw. 3) mündlichen Prüfungen. Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden.
Negativ beurteilte Klausuren können wiederholt werden, eine Kompensation durch mündliche Prüfungen („Kompensationsprüfungen“, bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) im selben Prüfungstermin ist möglich.
Säule 1: „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) mit Präsentation und Diskussion
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die einzelnen Maßnahmen und Bestimmungen gegeben werden. Nützen Sie die sehr umfangreiche und ansprechend gestaltete Website des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, um sich noch konkreter zu informieren: www.ahs-vwa.at.
Ziele der VWA und ihrer Präsentation/Diskussion sind ua:
• angemessenes Thema
• Selbstständigkeit
• Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
• Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
• logisches und kritisches Denken
• klare Begriffsbildung
• sinnvolle Fragestellungen
• Ausdrucks- Diskursfähigkeit
Säule 2: „Klausurarbeiten“
Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.
Säule 3: „Mündliche Prüfungen“
Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen.
Die bisherige Zuordnung zu Fächergruppen entfällt.