Aufnahme in eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) - 1. Klasse

Eine vorläufige Schulplatzzuweisung erfolgt aufgrund der Schulnachricht zu Semester. In dieser müssen die Fächer Deutsch und Mathematik mit GUT oder SEHR GUT beurteilt sein. Bei einer Benotung mit BEFRIEDIGUNG erfolgt keine Schulplatzzusage.

Die endgültige Schulplatzzusage erfolgt zu Schulende, wenn eine vorläufige Schulplatzzuweisung zu Semester erfolgt ist und die Fächer Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis mit GUT oder SEHR GUT benotet wurden. Bei einem BEFRIEDIGEND kann die Schulkonferenz der Volksschule die AHS Tauglichkeit beschließen oder eine  Aufnahmeprüfung absolviert werden. 

Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung:

Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis in Deutsch, Lesen und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut" und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat. Bei "Befriedigend" in einem oder mehreren oben genannten Pflichtgegenständen kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn auf Grund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen entsprechen wird.

Aufnahme mit Aufnahmsprüfung:

Schülerinnen und Schüler, die diese Feststellung der Schulkonferenz nicht erhalten, haben eine Aufnahmsprüfung an der AHS abzulegen. Voraussetzung für die Aufnahme in die AHS bleibt aber, dass das Zeugnis der 4.Klasse positiv sein muss.

Aufnahme in die 1. Klasse Sportrealgymnasium (AHS) - Eignungsprüfung

Für die Aufnahme ist die Überprüfung der körperlichen Eignung in Form einfacher Übungen, Koordinations- und Konditionstests vorgesehen. Derzeit besteht die Eignungsprüfung aus folgenden Teilen:

  • Koordinationstest
  • Reck: Hüftaufschwung und Hüftabschwung
  • Boden: Rolle vorwärts und Rolle rückwärts
  • Geschicklichkeitsparcours
  • Linienlauf (Schnelligkeitsausdauer)
  • Ballübungen (Handball, wahlweise Fußball, Basketball oder Volleyball)
  • Ausdauertest (10 min – Lauf in der Halle)     
  • Kennenlerngespräch


Aus den erbrachten Leistungen ergibt sich - zusammen mit der schulischen Leistung in der 4. Klasse Volksschule - die endgültige Reihung für die Aufnahme in das „Sportgymnasium“.

zu den Terminen

Aufnahmekriterien für höhere Klassen:

Aufnahme in eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) - 5. Klasse

Übertritt von der Mittelschule nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS bzw. 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums:

SchülerInnen der Mittelschule sind berechtigt, bei erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse zu Beginn des folgenden Schuljahres in eine höhere Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule überzutreten, sofern der/die Schüler/in in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel mit dem Leistungsniveau "Standard AHS" erreicht hat oder im Leistungsniveau "Standard" mit "Sehr gut" oder "Gut" beurteilt wurde.

Aufnahme mit Aufnahmsprüfung

Liegt die Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule nicht vor, ist aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemein bildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.

Aufnahme in höhere Klassen Sportrealgymnasium (AHS) - Eignungsprüfung